Was soll daran schlimm sein, dass Versicherer Vergleiche anbieten?

25.1.2021 – Bei den Klägern wegen Betriebsschließung handelt es sich um meist große Gastronomiebetriebe und keine Verbraucher – dies geht also den Verbraucherschutz schlicht nichts an. Und diese Betriebe haben es doch in der Hand, ob sie einem Vergleich zustimmen oder auf ein Urteil hinarbeiten, das ihnen später die volle Summe zuspricht, mit entsprechendem Risiko. Der Anwalt des Klägers muss hier seinen Mandanten richtig beraten – wenn dann der Mandant sich für den Vergleich entscheidet, wird dies also sehr gute Gründe haben.

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Es gab schon in anderen Bereichen Fälle, wo Interessierte einen Fonds gesammelt haben, um den Kläger von dem Risiko freizustellen, weniger als die im Vergleich angebotene Summe später durch Urteil zugesprochen zu bekommen. So kann er dann ohne zu befürchtende Nachteile den Vergleich ablehnen und auf einem Urteil bestehen.

Würde trotz Vergleich ein Urteil gefällt werden müssen, würde es doch keine Vergleiche mehr geben, sondern es würde gegebenenfalls. durch alle Instanzen verhandelt. Das bewirkt genau das Gegenteil dessen, als dem Kläger zu helfen.

Allerdings: Der Versicherer könnte zum Beispiel ganz ohne Vergleich eine Summe bieten, wenn der Kläger die Klage zurückzieht, ganz ohne Vergleich und ohne ein Urteil, was auch heute vorkommt. Was soll denn so schlimm daran sein, dass Versicherer Vergleiche anbieten, die der Mandant dann nach intensiver Beratung annimmt, obwohl er dieses doch nur Angebot auch schlicht ablehnen könnte, um bis zum Ende auf volle Leistung weiter zu klagen?

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Verbraucherschützer brauchen mehr Macht”.

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Berufsaufgabe · Private Krankenversicherung · Verbraucherschutz
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