21.7.2020 – Es kommt, wie immer, darauf an, was man vergleicht. Bei dem Grunde nach gleichen Berufsunfähigkeits-Bedingungen unterscheiden sich die Beiträge für das Neugeschäft doch deutlich von Bestandsverträgen. Dazu gibt die Marktanalyse nichts her.
In der Vergangenheit war es für Versicherer nicht unbedingt schwer, ihre Beiträge stabil zu halten. Die Nürnberger (als Beispiel mit Blick in die Vergangenheit) hat auch die Übernahme der „Post” gut überstanden. Die Herausforderung liegt in der Zukunft.
Mag das mit der Aussage im Artikel zusammenhängen, dass die Nettobeiträge deutlich differieren? Warum eigentlich, bleibt unbeantwortet, wie das Fazit aus dem Artikel hierzu. Muss man nun bei welchem Versicherer mit Steigerungen der Nettobeiträge rechnen oder nicht? Spielt die Differenz zwischen Brutto- und Zahlbeitrag eine Rolle (bei der rühmlichen Vergangenheit)?
Wie sieht es mit Beitragsanpassungs-Klauseln aus, die in den Bedingungen verankert sind? ff. Sind Marktanalysen, die Fragen offen lassen, Marktanalysen?
Werner Jung
zum Artikel: „Infinma: Die beitragsstabilsten Berufsunfähigkeits-Versicherer”.
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