Von den Versicherern einbehaltene Kosten sind nicht zu rechtfertigen

25.8.2020 – Das trifft zu – ist aber nicht die ganze Wahrheit: Zahlreiche geprüfte Policen namhafter Lebensversicherer legen leider offen, welche hohe Kostenbelastung diese Verträge außerhalb der Courtage für den Vermittler noch enthalten.

Versicherer mit Investmenthaus in der eigenen Finanzgruppe wählen zum Beispiel bevorzugt deren Fonds zur Bestückung der eigenen Police: Hohe Kick-backs bei hohen laufenden Fondskosten von weit über zwei Prozent per annum lassen grüßen.

Gesamtkostenquoten der Produkte von über drei Prozent per annum sind keine Seltenheit. Und das bei teilweise miserabler Gegenleistung (Rendite). Die „Freude über die Gesamtrendite“ hält sich daher auch bei denen, die ihre Verträge bis zum Ende durchhalten, oftmals deutlich in Grenzen.

Die von und für den Versicherer einbehaltenen Kosten sind aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen und überhöhten Geschäftszielen und überholten Prozessen der Häuser geschuldet. Sie stehen auch in keinem Verhältnis mehr zur Leistung und Vergütung des Beraters und Vermittlers. Bestes Beispiel ist die betriebliche Altersversorgung, bei der hohe (Gruppen-) Rabatte auf Kosten des Vermittlers nur zu überschaubaren Leistungsvorteilen für den Kunden führen.

Christian Kramer

info@kramer-finanzmarkt.de

zum Leserbrief: „Das Problem sind die Versicherungsvermittler”.

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