Versicherungsnehmer erwarten beim Deckungsumfang zu viel

23.6.2020 – Schon beim Abschluss eines Rechtschutzvertrages, insbesondere für den Nicht-Fahrzeugbereich, ist eine gesteigerte Beschwerdequote Programm, wenn eine qualifizierte Beratung fehlte.

Unter dem Begriff Privatrechtsschutz bestehen bei vielen Versicherungsnehmern zum Deckungsumfang Vorstellungen die fast keine Grenzen kennen, ob Ehescheidungsverfahren, Mängelklagen aus Erstellung von Neubauten ist alles inklusiv.

Wilfried Hartmann

wi_hartmann@t-online.de

zum Artikel: „Die Rechtsschutzversicherer mit den höchsten Beschwerdequoten”.

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