Versicherungsmakler bewegen sich hier auf sehr dünnem Eis

28.11.2017 – Im Round-Table-Gespräch habe ich darauf hingewiesen, dass sich durch die Umsetzung der IDD in deutsches Recht gemäß Gewerbeordnung et cetera (neu) keine Änderungen gegenüber der jetzigen Rechtslage ergibt. Ich habe Versicherungsmaklern empfohlen, sich mit der Rechtslage sehr genau auseinanderzusetzen, und Äußerungen, die suggerieren, dass nun alles einfach und erlaubt ist, kritisch zu begegnen.

Versicherungsmakler dürfen danach (weiterhin) Nichtverbraucher (also Selbstständige, Firmen et cetera) gegen Honorar rechtlich beraten. Dies war so und gilt weiterhin. Eine weitergehende Rechtsberatungs-Erlaubnis gab es bisher nicht und wurde auch nicht neu eingeführt. Insofern ergibt sich für die Beratung von Verbrauchern nicht Neues.

Versicherungsmakler können (nach herrschender Meinung) bei nettoisierten Verträgen eine Vergütung durch Versicherungsnehmer verlangen, wenn dies vorher eindeutig vereinbart wurde. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Honorar, sondern um eine erfolgsbezogene Abschlussvergütung – bestenfalls also eine Art „Honorarvermittlung”.

Es gibt zusätzlich in der Praxis wohl einige Modelle, die bei sonstigen – nicht erlaubnispflichtigen – Tätigkeiten des Maklers für den Versicherungsnehmer eine gesonderte Vergütung durch den Versicherungsnehmer vorsehen. Dass die Beratung zu Versicherungsverträgen Rechtsberatung ist, hat das Bundesverfassungsgericht schon 1987 festgestellt. Versicherungsmakler bewegen sich also hier auf sehr dünnem Eis.

Oskar Durstin

oskar.durstin@riverconsulting.de

zum Artikel: „Wann Versicherungsmakler Honorar nehmen dürfen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesverfassungsgericht · Gewerbeordnung · IDD · Versicherungsmakler
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
28.11.2017 – Roland Harstorff zum Artikel „Wann Versicherungsmakler Honorar nehmen dürfen” mehr ...
 
28.11.2017 – Rüdiger Falken zum Artikel „Wann Versicherungsmakler Honorar nehmen dürfen” mehr ...
 
28.11.2017 – Frank Golfels zum Artikel „Wann Versicherungsmakler Honorar nehmen dürfen” mehr ...
WERBUNG