Urteil eines Amtsrichters reicht nicht aus

10.11.2020 – Warum soll ein Haftpflichtversicherer zulasten seines Versicherungsnehmers freiwillig an einen Geschädigten mehr zahlen, als diesem aufgrund der gesetzlichen Haftung des Versicherungsnehmers zusteht?

WERBUNG

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar entschieden, dass auch bei älteren Fahrzeugen nicht immer auf eine freie Werkstatt verwiesen werden kann, so, wenn „ständig” Wartungen in einer Markenwerkstatt durchgeführt wurden. Weil sich das auf den Wiederverkaufspreis auswirkt, wenn das Fahrzeug dann als „scheckheftgepflegt” gilt.

Der BGH hat aber nicht gesagt „ausnahmslos” und auch nichts zu Terminüberschreitungen. Das lässt nun nach Ansicht von Untergerichten offen, wie oft Wartungen woanders durchgeführt werden dürfen, oder wie lange, und wie oft Termine überschritten werden dürfen, damit die vom BGH genannte Voraussetzung dennoch gilt. Die Rechtsprechung dazu ist keinesfalls eindeutig oder übereinstimmend.

Wenn nach Gesetz und Rechtsprechung der Geschädigte eine Schadenminderungs-Pflicht hat – hier, indem er zumutbar statt einer Markenwerkstatt eine freie Werkstatt beauftragt –, dann sollte im Interesse aller Versicherungsnehmer auch darauf bestanden werden. Es ist Aufgabe der Versicherer, dafür im Sinne ihrer Versicherungsnehmer zu sorgen.

Irgendein Urteil irgendeines Amtsrichters reicht indes für die abschließende Klärung solcher Rechtsfragen noch nicht aus. Erst wenn der BGH hier Klarheit schafft oder bei übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung, kann von Rechtssicherheit gesprochen werden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Gerichtliche Klärung war durchaus gerechtfertigt”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

E. Daffner - Ein gut begründetes Urteil ist sicher auch richtungweisend. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Private Krankenversicherung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe