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Unterbringung in einem Hotel mit versichern

21.1.2020 – In der Gebäude Versicherung kann die Unterbringung in einem Hotel bei Unbewohnbarkeit durch einen Feuer- oder Leitungswasser-Schaden mit versichert werden.

Der Mieter hat Anspruch auf Leistung gegenüber dem Gebäudeversicherer, denn er muss im Rahmen der Nebenkosten die Versicherung anteilig mitbezahlen. Auch in der Hausratversicherung können Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit vom Mieter eingeschlossen werden. Scheinbar waren in allen Bereichen die Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit nicht versichert.

Der Vermieter hätte das Feuer grob fahrlässig legen müssen, um hier in die Haftung genommen zu werden. Das ist wohl hier nicht der Fall gewesen Was lehrt uns dieser Schadensfall? Die Versicherungs-Bedingen sind das A und O. Fehlender Versicherungsschutz wird im Schadensfall teuer.

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Artikel: „Brandopfer geht leer aus, Vermieter muss nicht zahlen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Gebäudeversicherung · Hausratversicherung
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