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Telematiktarife funktionieren nur mit Hilfe des Gesetzgebers

28.10.2019 – „Alles deutet aber darauf hin, dass Kunden, die sich für einen Telematiktarif entscheiden, offensichtlich ein besseres Risiko in ihrer Vergleichsgruppe darstellen.”

Das sollte doch nicht verwundern. Wer einen unangepassten Fahrstil bevorzugt, wird sich wohl kaum für einen Telematiktarif interessieren. Wenn ein Versicherer sich entscheidet, die Telematikversicherten mit entsprechenden Nachlässen zu beglücken, dann müssen zwingend die nicht Interessierten diesen Nachlass durch Risikozuschläge finanzieren, damit das Unternehmen auf ein ausgeglichenes Ergebnis kommt.

Da aber nicht jeder, der sich dem Telematiktarif entzieht, ein überdurchschnittliches Risiko darstellt, sondern sich zum Beispiel aus Datenschutzgründen verweigert, verliert der Versicherer, sofern sauber tarifiert wurde, in diesen Fällen seine Wettbewerbsfähigkeit.

Telematiktarife werden erst dann funktionieren, wenn der Gesetzgeber den Einbau einer „Blackbox” vorschreibt und den Versicherern den Zugriff gestattet. Und wenn das nur mit Einverständnis des Versicherten erfolgen darf, sind wir weiterhin dort, wo wir heute auch sind.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Artikel: „Immer mehr Telematiktarife am Markt”.

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Telematik
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