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Subventionierung ist auch gut so

26.6.2020 – Herr Jung begründet seine Vorschläge mit dem Gerechtigkeitsargument, Herr Schramm vermutlich auch.

Was bedeutet aber Gerechtigkeit im Fall eines Krankenversicherten? Jeden mit gleich hohem Beitrag zu belasten? Jeden nach seinen finanziellen Möglichkeiten zu belasten? Jeden nach seinem Schadenrisiko belasten – also zum Beispiel Ältere mehr als Jüngere? Jeden nach seinem selbst verschuldeten Risikoanteil belasten – also zum Beispiel Raucher mehr?

Was gerecht wäre, sieht jeder anders. Politisch läuft es immer auf einen Kompromiss hinaus. Bekanntlich ist das der Zustand, mit dem alle gleichermaßen unzufrieden sind.

Wie auch immer man Gerechtigkeit in der Krankenversicherung umsetzt: Die Differenz zwischen dem Beitrag, den ein Versicherter zahlt (ergänzt durch Arbeitgeberanteile in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Kapitalerträge in der privaten Krankenversicherung (PKV)), und den Schadenskosten, die er verursacht, trägt letztlich immer der Steuerzahler. In der GKV direkt durch die Bundeszuschüsse und in der PKV durch steuerliche Ausgleiche.

Und diese Subventionierung ist gut so! Unser relativ friedvolles Gemeinwesen baut darauf, dass sich die finanzielle Ungleichheit in Grenzen hält.

Dem Empfänger ist es egal, wie diese Subventionierung erfolgt. Der öffentlichen Hand kann es nicht egal sein; die hat auf Effizienz zu achten. Ob allerdings ein so differenziertes und kompliziertes Gesundheits-Finanzierungssystem, wie wir es haben, das gut macht, mag dahingestellt sein.

Hans Jürgen Ott

hans@hans-ott.de

zum Leserbrief: „Gerecht wäre, die Steuersubventionen auf beide Systeme zu verteilen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Krankenversicherung · Private Krankenversicherung
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