Schuldfrage eigentlich geklärt

26.8.2020 – Unser Fahrlehrer pflegte immer zu sagen: Wer auf ein stehendes Hindernis fährt, ist schlicht „dämlich”. Womit die Schuldfrage aus meiner Sicht schon geklärt wäre. Natürlich ist es sinnvoll (darüber hinaus ist es Vorschrift), am Fahrzeug Rückstrahler anzubringen. Aber es hätte sich auch um ein anderes Hindernis handeln können. Schon merkwürdig, unsere „Rechtsprechung”.

Nils Fischer

nilsfischer7@web.de

zum Artikel: „Mitverschulden bei Kollision mit unbeleuchtetem Fahrzeug”.

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