23.6.2020 – Es ist ein Jammer, wie sich eine Branche vorführen lässt. Da sind doch tatsächlich 709 Beschwerden im Jahre 2019 zulässig gewesen. Wahrscheinlich reibt sich der Versicherer noch die Hände, der eine gute Beschwerdequote gegenüber seinen Mitbewerbern aufweisen kann.
Dabei ist die Beschwerdequote im Verhältnis zu betreuten Rechtsschutzverträgen absolut unbedeutend. Das erkennt aber der Verbraucher nicht. Der Verbraucher nimmt nur die Beschwerde wahr und urteilt „typisch Versicherungen“ Schlechtes Image, so war und ist das doch immer.
Hat jemand schon einmal nachlesen können, wie hoch jährlich die Beschwerdequoten bei Anwälten, Steuerberatern, Banken, Ärzte et cetera sind? Hier ist Schweigen das oberste Gebot. Man besudelt sich nicht selbst.
Und wie wichtig diese 709 Beschwerden für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht sind, da sage ich nur Wirecard.
Hubert Gierhartz
zum Artikel: „Die Rechtsschutzversicherer mit den höchsten Beschwerdequoten”.
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