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Regulierungsverhalten ist sekundär

18.2.2020 – Das Regulierungsverhalten ist sekundär. Im Vordergrund stehen doch die Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit.

Handelt es sich bei dem beauftragten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin um einen exzellenten Fachmann/Fachfrau oder um fachlich geistiges Vakuum? Bei der Auswahl der rechtlichen Vertretung müssen Prioritäten gesetzt werden.

Gerhard Göddecke

rg@gkz-online.de

zum Artikel: „Welche Rechtsschutzversicherer besonders fair regulieren”.

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