5.10.2020 – Es ist irritierend, wie viele Versicherungsmakler die Rechtslage ursprünglich falsch eingeschätzt und sich teilweise sogar auf die Seite der Versicherer geschlagen haben.
Interessant wird es sein, wie das Oberlandesgericht (OLG) die Entscheidung zugunsten der Versicherer ändern will. Selbst wenn das OLG anderer Auffassung sein sollte, so sind die Bedingungen dann offensichtlich nicht eindeutig und „Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders” – BGB § 305c (2).
Erwin Daffner
zum Artikel: „BSV: Versicherungskammer muss über eine Million Euro zahlen”.
+Leander Nico Palitzsch-Grawert - Das Urteil beruht auf gänzlich anderen Erwägungen. mehr ...
Erwin Daffner - Versicherungsmakler muss Leistungsvoraussetzungen kennen. mehr ...
Peter Schramm - Nicht jeder bisher nicht vorgekommener Fall kann vorhergesehen werden. mehr ...
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