Rabatt ist nicht so einfach zu übertragen

25.11.2019 – Das stellt sich nicht so einfach dar, den Rabatt zu übertragen (TB28). Die Gesellschaften zählen heute bis zu 50 unfallfreie Jahre. Dann müsste das „Kind” heute 68 Jahre alt sein – wenn dieses mit 18 den Führerschein gemacht hat –, um diese unfallfreien Jahre komplett übertragen zu bekommen. Eine Kopie des Führerscheins muss immer vorgelegt werden.

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Hat der über 80-Jährige in seinem Vertrag deklariert, dass er Alleinfahrer ist, ist eine Rabattübertragung eigentlich nicht möglich, denn das Kind muss bestätigen, dass es das Fahrzeug und Vorfahrzeuge regelmäßig mit Führerscheinbesitz genutzt hat. Da hat doch dann einer nicht die Wahrheit gesagt!

Unfälle im Vertrag werden auch bei der Rabattübertragung berücksichtigt. Und es wird im neuen Vertrag immer nach dem Fahreralter gefragt. Dann sind meines Erachtens die Zuschläge fürs Fahreralter wieder da.

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Artikel: „Kfz-Versicherung: 80-Jährige zahlen den doppelten Beitrag”.

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Berufsunfähigkeit · Kfz-Versicherung
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