WERBUNG

Provisionsneid verhindert bestmögliche Beratung

18.7.2011 – Diesen Artikel halte ich für das Beste, was bisher zu den Themen Honorarberatung und Vermittlung von provisionsbelasteten Produkten geschrieben worden ist. Während meiner aktiven Zeit hatte ich fast seit Start meiner Tätigkeit vor etwa 20 Jahren in meinem Maklervertrag stehen, dass ich vollkommen unabhängig von Produktgebern agiere, und das als Versicherung an Eides statt.

Vor jeder Beratung habe ich mir als erstes Einblick in alle verstehenden Verträge aus dem Finanzdienstleistungs-Bereich geben lassen und geprüft, was sinnvoll ist und weitergeführt oder was zugunsten sinnvollerer Lösungen gänzlich eliminiert oder beitragsfrei gestellt werden sollte. Für diese reine Beratung habe ich nie eine Entschädigung verlangt, sondern darauf vertraut, dass der von mir Beratene meinen Vorschlägen folgen und womöglich mich weiterempfehlen wird.

Wenn es weiterhin so gut wie keine Nettotarife im Markt gibt, wird der Provisionsneid auch weiterhin dazu führen, dass auch Makler für ihre Beratungen im Sinne des „best advice“ keine Entschädigung erhalten und in der Regel mehrere Stunden kostenlos beraten müssen.

Franz Karl Schwarz

SchwarzFinanzmakler@gmail.com

zum Artikel: „Ungeahnte Folgen unklarer Begriffe”.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Honorarberatung · Maklervertrag · Nettopolicen
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
18.7.2011 – Till Osenberg zum Artikel „Ungeahnte Folgen unklarer Begriffe” mehr ...
 
18.7.2011 – Eberhard Julius Rüdiger zum Artikel „Ungeahnte Folgen unklarer Begriffe” mehr ...
 
19.7.2011 – Reinhard Durchholz zum Artikel „Ungeahnte Folgen unklarer Begriffe” mehr ...