PKV-Versicherte profitieren weit mehr von Steuermitteln

26.6.2020 – Anteilig dürften Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) im Durchschnitt bezogen auf ihre Zahl wohl weit mehr von Steuermitteln zugunsten ihrer Beitragszahlungslast profitieren als gesetzlich Krankenversicherte (GKV). So erhalten sie bei Hilfebedürftigkeit – wie das Gesetz ausdrücklich hervorhebt auch aufgrund ihrer Beitragshöhe – dazu staatliche Unterstützung.

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Infolge höherer Beiträge für bessere Leistungen können sie diese auch stärker steuerlich geltend machen – und erhalten als Besserverdiener infolge der Progression auch eine höhere Steuererstattung darauf. Dazu kommen die für abhängig Beschäftigte jenseits der Beitragsbemessungs-Grenze maximal steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung gegenüber den im Mittel deutlich geringeren bei niedrigen Einkommen.

Der größte und den klaren Ausschlag gebende Posten ist jedoch die aus Steuermitteln finanzierte Beihilfe für Beamte, durch die diese nur noch etwa 30 bis 50 Prozent ihrer Krankheitskosten versichern müssen. Falls eingewendet wird, dass diese Mittel nicht direkt an die PKV-Unternehmen gezahlt werden, könnte man das ja ändern. Etwa indem die Beihilfeerstattungen nicht mehr an den Beamten, sondern direkt an die PKV fließen oder gleich ein entsprechender Beitragsteil direkt an die PKV gezahlt wird.

Umgekehrt könnten auch die Krankenkassen höhere Mindestbeiträge auch von Geringverdienern erheben, die diesen selbst dann als staatliche Hilfen gewährt werden – dann würden diese bei den an die GKV fließenden Steuermitteln eingespart.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Gerecht wäre, die Steuersubventionen auf beide Systeme zu verteilen”.

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