Pflicht und Verantwortung eines jeden Vermittlers

20.6.2019 – Na, dann setzen Sie sich einmal mit einem Versicherungs- und/oder Rentenberater in Verbindung. Wir Versicherungsberater beraten Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Berufsunfähigkeits- (BU-) Rente.

Wir haben permanent mehrere BU-Fälle gleichzeitig in Bearbeitung, und das in nur einer Kanzlei. Den Kollegen geht es nicht anders. Und dann die Rentenberater, die sich mit der Durchsetzung der Erwerbsunfähigkeits-Rente befassen.

Fakten liefert die Deutsche Rentenversicherung Bund. Frührentner hört sich schön an, es sind Erwerbsgeminderte, mit niedriger Rente, denen zumeist die Berufsunfähigkeitsrente fehlt. Eben weil viele Versicherungsvermittler das Problem verkennen.

Es ist auch nicht Mainstream, zum Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung zu raten, wie ein anderer Leserbriefschreiber meint. Es ist die Pflicht und Verantwortung eines jeden Vermittlers, auf die Notwendigkeit hinzuweisen. Die Pflichtfortbildung sollte eigentlich dazu dienen, den unwissenden Vermittlern mehr Rüstzeug für eine verantwortliche Beratung zu liefern.

Rüdiger Falken

R.Falken@Kanzlei-FSD.de

zum Leserbrief: „Wo sind denn diese Millionen berufsunfähiger Menschen?”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Rente · Rentenberater · Versicherungsberater · Versicherungsvermittler
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