WERBUNG

Ob Vermittlungsakt oder Tipp, ist nicht zu beweisen

13.4.2018 – Versicherer mit Versicherungs-Vermittlern stellen ihre kompletten Produkte in der Regel nicht im Internet zur Verfügung. So auch der Münchener Verein nicht.

Und ob es ein Vermittlungsakt war oder eben doch nur ein Tipp, werden weder Vericherungsberater noch Versicherungsvermittler beweisen können. Allein die Behauptung wird nicht reichen. Es war gegebenenfalls eine Beratung, aber eben nicht Vermittlung.

Rüdiger Falken

R.Falken@Kanzlei-fsd.de

zum Leserbrief: „Versicherungsberater muss für das Durchleiten der Provision sorgen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Provision · Versicherungsberater · Versicherungsvermittler
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
12.4.2018 – Frank Golfels zum Leserbrief „Versicherungsberater muss für das Durchleiten der Provision sorgen” mehr ...