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Nur vorübergehend berufsunfähig

19.6.2019 – „Und wo sind denn diese Millionen berufsunfähiger Menschen in unserem Lande?” – Es gibt sie nicht! Die Aussage ist doch nicht, dass ein Viertel der Erwerbsfähigen berufsunfähig sind, sondern dass sie es im Laufe ihres Erwerbslebens einmal werden.

Viele davon sind indes nicht lange berufsunfähig, sondern nur vorübergehend. So weisen Berufsunfähige eine stark erhöhte Sterblichkeit auf. Noch bedeutender ist der Anteil, der in bereits den ersten Jahren der Berufsunfähigkeit wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, wodurch die Berufsunfähigkeit endet – oder je nach Bedingungen auch weiter besteht.

Der Vollzeit-Lektor im ärztlichen Fachverlag kann ein berufsunfähiger Arzt sein. Ich kannte einen Versicherungsmakler, der als Polizeibeamter berufsunfähig war – ein Makler muss seine „Kunden” ja auch meist nicht über zwei Meter hohe Zäune verfolgen.

Manche arbeiten trotz Berufsunfähigkeit (von 50 Prozent) einfach weiter, gegebenenfalls eingeschränkt. Da Berufsunfähigkeit oft erst in höherem Alter eintritt, sind viele Berufsunfähige alsbald Altersrentner. Oder sie beantragen gleich eine vorgezogene Altersrente, gehen also in den vorgezogenen Ruhestand statt in die Berufsunfähigkeit. Statistisch berufsunfähig sind sie aber natürlich trotzdem.

Auch alle, die vollzeit einen Beruf ausüben oder dies können, nachdem sie irgendwann einmal einen anderen Beruf ausübten, zu dem sie nicht mehr fähig sind, zählen zu dem einen Viertel, die in ihrem Berufsleben (einmal) berufsunfähig geworden sind.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Wo sind denn diese Millionen berufsunfähiger Menschen?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Private Krankenversicherung · Rente · Versicherungsmakler
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