Normal ist das Vertrauensverhältnis zum Makler

21.10.2019 – Normal ist doch, dass der Kunde ein Vertrauensverhältnis zum Makler hat und ihn genau deshalb aufsucht, um sachgemäß beraten zu werden. Weshalb er auch dankbar für die erhaltenen Informationen und den erteilten Rat ist. Es geht ja auch kein Kranker zum Arzt, um diesen zwar zu ignorieren, aber später nur haftbar machen zu können.

Und genau wie bei den Ärzten, üben auch viele Makler ihren Beruf bis in höheres Alter aus – bis sie ihn nur aus Altersgründen ihn aufgeben. Es ist eben auch ein schöner und interessanter Beruf, mit viel Abwechslung – und in aller Regel aufmerksamen und dankbaren Kunden (oder Patienten).

Niemand kann indes gezwungen werden, einen Rat anzunehmen, sondern bestimmt selbst darüber, aufgrund des Selbstbestimmungsrechts. Auch im Krankenhaus kann man „auf eigenen Wunsch” entlassen werden, wenn man nach umfassender Aufklärung und Dokumentation, auch ohne eigene Unterschrift, uneinsichtig bleibt und die weitere Behandlung ablehnt.

Auch ein Makler braucht solche Kunden nicht – die fristlose Kündigung durch den Makler muss auch nicht gelesen werden, wenn der Zugang, gegebenenfalls durch Einschreiben mit Rückschein bewiesen, erfolgt ist. Es gibt doch genug Dankbareres und Erfreulicheres zu tun, als weitere Gedanken auf solche Kunden zu verschwenden.

Wie schon ein fast 2000 Jahre alter Rat lautet: „Und wo euch jemand nicht annehmen wird noch eure Rede hören, so geht heraus von demselben Haus oder der Stadt und schüttelt den Staub von euren Füßen.” (Matthäus 10:14)

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Der Makler ist schuld, egal was er tut oder nicht tut”.

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