Niemand unterwirft sich freiwillig einer kostspieligen Behandlung

22.10.2020 – Schon merkwürdig: Dass eine Therapie wissenschaftlich nicht anerkannt ist, schließt offenbar die (steuerliche) Anerkennung aus. Ob ein Amtsarzt oder der MDK Glaskugeln lesen kann, sei dahin gestellt.

Eindeutig wird sich aber niemand freiwillig einer kostspieligen Behandlung unterwerfen. Ob die Richter das genauso sehen, ist irrelevant. Nur: In Zeiten knappen Geldes sollten „Fünfe eben gerade sein”.

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Steuer: Wann Behandlungskosten geltend zu machen sind”.

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