Nicht ohne Risiko, wenn Versicherer hohe Kulanzzahlungen erbringen

17.4.2020 – Ich wollte nicht bei einem Versicherer in Tarifen versichert sein, wo für vertraglich nicht vereinbarte Leistungen hohe Kulanzzahlungen erfolgen.

Wenn diese wie alle anderen Versicherungs-Leistungen in die Schadenstatistiken eingehen, die dann dem unabhängigen Treuhänder vorgelegt werden, um die nächste Beitragsanpassung zu begründen, zahlen die Versicherten dafür mit nochmals unnötig höheren Beiträgen. Auch diejenigen, die nach einem Blick in die Versicherungs-Bedingungen gar nicht auf die Idee kämen, für sich solche Leistungen beanspruchen zu wollen und sie daher von vornherein selbst bezahlen.

Vielleicht kann man hoffen, dass der unabhängige Treuhänder verlangt, alle Kulanzzahlungen aus den Schadenstatistiken erst wieder herauszurechnen, damit sie nicht von den Versicherten per vom Versicherer selbst verschuldeter unnötiger Beitragserhöhung – nach seiner Prüfung und Treuhänderzustimmung – bezahlt werden.

Andererseits hat der Bundesgerichtshof ja festgestellt, dass es auf die Unabhängigkeit des Treuhänders ohnehin nicht ankommt, weil Beitragsanpassungen doch stets auch vollumfänglich gerichtlich überprüft werden, wenn ein betroffener Versicherungsnehmer dagegen klagt. Dann muss der Versicherer durch Vorlage seiner Kalkulationsunterlagen inklusive aller zugrundeliegender Statistiken beweisen, dass die Beitragerhöhung entsprechend den strengen gesetzlichen Vorgaben korrekt war.

Es ist also nicht ganz ohne Risiko, wenn Versicherer hohe Kulanzzahlungen erbringen und dafür gelobt werden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Es geht auch anders”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Beitragsanpassung · Bundesgerichtshof · Private Krankenversicherung
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