3.9.2019 – Fragwürdig und diskriminierend können – wie wir sehen – auch rechtlich zulässige Regelungen sein. Kaum denkbar, dass sich die Herren der Geschäftsführung des beklagten Unternehmens dererlei Einschränkung für die eigene Versorgung auferlegen lassen.
Was haben Männer eigentlich im Kopf, wenn sie solche Versorgungsordnungen „kreieren”? Ein Skandal, dass Versorgungsordnungen mit solchen Einschränkungen überhaupt zulässig sind.
Ein noch größerer Skandal ist, dass die Richter unter Anderem als Begründung die persönliche Lebensplanung der Klägerin anführten. Da wird die Lebensarbeitszeit der Menschen erhöht – aber Frauen, die, egal aus welchem Grunden mit zunehmendem Alter die Berufstätigkeit wieder aufnehmen, haben es offenbar in unserer Gesellschaft nicht „verdient”, mit gleichen Rechten ausgestattet zu werden.
Gabriele Fenner
zum Artikel: „Ausgrenzung von Älteren muss nicht diskriminierend sein”.
+Rainer Weckbacher - Erfolglos verklagtes Unternehmen wird nicht beim Namen genannt. mehr ...
Gabriele Fenner - Es ist egal, welches Unternehmen hier betroffen war. mehr ...
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.