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Mit Eigeninitiative Alternativen finden

16.12.2020 – Niemand ist abschließend darauf angewiesen, dass ein Versicherer einen Antrag auf Schutz gegen Berufsunfähigkeit annimmt. Denn so wie es bereits lange vor dem ersten Angebot einer Versicherung für Berufsunfähigkeitsschutz üblich war, kann dieser auch von einer Unterstützungskasse geboten werden, mit oder ohne Rückdeckung.

Mit etwas Eigeninitiative kann nämlich ganz aufsichtsfrei und ohne Genehmigungsbedürftigkeit eine Unterstützungskasse in Form eines Vereins, einer Genossenschaft, einer Stiftung oder auch einer GmbH gegründet werden.

Die Bedingungen, unter denen diese dann für Berufsunfähigkeit leistet, kann sie unabhängig von gesetzlichen Vorschriften etwa des Versicherungs-Vertragsgesetzes selbst sinnvoll gestalten.

Und Überraschungen, etwa wegen einer unerwarteten Entwicklung der Rechtsprechung mit dann Verurteilung zur Leistung in eigentlich ungerechtfertigten Fällen, kann es auch nicht geben.

Streitfälle können besser von Vertretern der Mitglieder der Unterstützungskasse etwa als Widerspruchsausschuss abschließend geklärt werden. Eigeninitiative und freiwillige Solidarität sind Gedanken, die denjenigen wohl nicht kommen, die sich über mangelnde Angebote der Versicherer beklagen.

Niemand kann Versicherer zwingen, etwas anzubieten, oder zu Bedingungen, die diese nicht wollen. Es ist allzu bequem, sich damit abzufinden oder dies immer wieder zu beklagen, statt sich auf die eigenen freiheitlichen Möglichkeiten zu besinnen. Auch ganz im Sinne der Grundsätze der Subsidiarität.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Wie Makler mit der rigiden BU-Annahmepolitik umgehen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Private Krankenversicherung · Unterstützungskasse
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