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Mehrkosten im Wesentlichen durch Ratenzahler verursacht

24.11.2021 – Die Zuschläge für Ratenzahler etwa in der Kfz-Versicherung sind nicht überzogen. Denn sie gleichen vor allem den erhöhten Verwaltungsaufwand der Versicherer für diejenigen aus, die ihre Beiträge monatlich oder – relativ mit etwas geringerem verursachten Zusatzaufwand – vierteljährlich zahlen.

Der Zusatzaufwand entsteht dabei nicht nur durch die zusätzlichen Buchungen gegenüber einmalig jährlicher, sondern vor allem auch durch den pro Jahr häufigeren Zahlungsverzug dieser Kunden. Dadurch muss öfters gemahnt werden, was erhebliche Zusatzkosten verursacht.

Dies auch dadurch, dass diese Kunden häufiger nicht per Lastschrift, sondern per Überweisung zahlen, und das auch oft nur zögerlich nach Mahnung. Selbst wenn einmal Lastschrift vereinbart war, wird diese spätestens nach dem zweiten vergeblichen Einzugsversuch auf Überweisung umgestellt, was für den Versicherer noch mehr Aufwand bedeutet.

Dazu kommt dann der Aufwand/Folgeaufwand für Kündigungen aufgrund Zahlungsverzug. Aus diesen und anderen Gründen bestehen Verträge mit Ratenzahlern denn auch im Schnitt weit kürzer als mit Jahreszahlern – deren ruhiger, weniger stornoanfälliger Bestand auch deshalb geringere Kosten verursacht.

Es ist nur ein Gebot der Fairness und Gerechtigkeit, Jahreszahler nicht mit solchen Mehrkosten zu belasten, die im Wesentlichen durch Ratenzahler verursacht werden. Daher ist es angemessen, diesen wenigstens einen Teil der durch sie verursachten Mehrkosten in Form von Ratenzuschlägen aufzubürden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Nur die Korrelation mehrerer Parameter zeigt eine wertbare Abhängigkeit”.

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Berufsunfähigkeit · Kfz-Versicherung · Private Krankenversicherung
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