Man muss genauer hinschauen

2.9.2019 – In diesen Zahlen sind sicherlich auch kleine Regelaltersrenten enthalten, die an diejenigen ausgezahlt werden, die aufgrund einer Verbeamtung das Rentensystem verlassen haben.

Dies betrifft viele Erwerbsbiographien in den neuen Bundesländern wie zum Beispiel bei Lehrern oder auch bei Beschäftigten in den Finanzämtern. Hier wurde in den Neunzigern aus einer Anstellung heraus verbeamtet und damit die Ansprüche an die gesetzlichen Rentenversicherung „eingefroren”.

Diese Regelaltersrenten (meist fehlen durch Verbeamtung die 35 oder 45 Jahre Wartezeiten für die anderen Rentenarten) werden jetzt auch für diese Jahrgänge nach und nach ausgezahlt und verfälschen eben auch die im Artikel genannten Zahlen.

Rico Birnbaum

grosstadtadel@web.de

zum Leserbrief: „„Äpfel mit Birnen” verglichen”.

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