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Maklerverbände unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung

18.10.2019 – Maklerverbände setzen sich doch ganz erheblich dafür ein, auch mit Hilfe spezialisierter Anwaltskanzleien die Auswirkungen gesetzlicher Vorschriften bereits im Vorfeld bei Gesetzgebungsverfahren zu prüfen und darauf Einfluss zu nehmen. Dies dann auch nach Umsetzung von Gesetzen inklusive der Beobachtung laufender Rechtsprechung, die sie gegebenenfalls auch begleiten und Makler dabei unterstützen.

Maklerverbände informieren ihre Mitglieder auch und unterstützen sie bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Tätigkeit. Auch wird die Teilnahme etwa an Veranstaltungen durch spezialisierte Rechtsanwälte angeboten, mit denen Makler sich gezielt in solchen Fragen schulen lassen können.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt einfache Hinweise, was zu beachten gewesen wäre – deren Einhaltung behindert die Tätigkeit eines Maklers in keiner Weise.

Ganz sicher ist jeder Makler auch nicht darauf angewiesen, dies sich erst von einem Gericht sagen zu lassen, weil er von seinem Maklerverband hier nicht rechtzeitig unterstützt würde. Ich gehe vielmehr davon aus, dass jeder Maklerverband nachweisen kann, wie er seinen Mitgliedern die erforderliche Unterstützung gegeben beziehungsweise bereitgestellt hat, um solche einfach abzustellenden Fehler wie hier vom OLG Düsseldorf festgestellt, von Beginn an zu vermeiden.

Nachdem diese Datenschutzregelungen nur ganz naheliegender und einfacher Vorkehrungen bedürfen, sollten Maklerverbände doch keine Lobbyarbeit zur Aufweichung solcher Verbraucherschutz-Regelungen betreiben.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Solche engen Auslegungen des Datenschutzes sind zu überprüfen”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

+Michael Jahn - Der Makler ist schuld, egal was er tut oder nicht tut. mehr ...

Peter Schramm - Normal ist das Vertrauensverhältnis zum Makler. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Maklerverband · Private Krankenversicherung · Verbraucherschutz
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