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Klärung erfordert ein Gerichtsurteil

7.4.2018 – Die Auslegung eines nicht legal definierten normativen Rechtsbegriffes eines seit knapp zwei Monaten geltenden Gesetzes erschöpft sich wohl kaum im Lichte einer bereits überholten EU-Richtlinie aus dem Jahre 2002 und eines sich auf diese beziehenden Urteils aus dem Jahre 2010.

Vielmehr hat die Auslegung nach dem Wortlaut des Gesetzes, seinem Sinn und Zweck und nach dem Willen des Gesetzgebers im Lichte der Systematik des sonst geltenden Rechts und dabei mit Blick auch auf das Gemeinschaftsrecht zu erfolgen. Regelmäßig nimmt dies ein rechtlich befugter und sachlich geeigneter Tatrichter vor – und zwar bezogen auf jeden ihm vorgelegten Einzelfall.

Ein solcher erfordert jedoch zwei sich streitende Parteien – einen Versicherungsnehmer, der eine Auskehrung begehrt und einen Versicherer, der sich weigert. Ob und in wie weit dabei allein der Versicherungsberater nach Maßgabe des § 48c VAG die Vermittlung statuieren kann, ist bereits fraglich. Könnte sich doch sonst jeder Versicherungsnehmer anschließend an einen Versicherungsberater wenden und diesen bitten, dem Versicherer anzuzeigen, er hätte ihn beraten und den Vertrag vermittelt. Es wird also eine tatrichterliche Feststellung erforderlich machen.

Insofern wäre dann auch zu prüfen, ob die „Beratung [...] zu [...] Tarifumstellung PKV” nicht auch einen Versicherungsmathematiker und öffentlich bestellten Gutachter zu einem faktischen Versicherungsberater macht, was dann ebenfalls zu den normierten Rechtsfolgen führen dürfte!

Nico Palitzsch

nico.palitzsch@icloud.com

zum Leserbrief: „Eine ausreichende Unterstützung bei Vertragsschluss reicht aus”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Peter Schramm - Durchleitung der Provision führt zu ungeklärten rechtlichen Fragen. mehr ...

Rüdiger Falken - Diskussion ist zum richtigen Zeitpunkt entbrannt. mehr ...

Peter Schramm - Versicherungsberater muss für das Durchleiten der Provision sorgen. mehr ...

Frank Golfels - Hier ist die Aufsicht zu informieren. mehr ...

Peter Schramm - Es gibt viele Wege, wie der Versicherungsberater den Vertrag vermitteln kann. mehr ...

Rüdiger Falken - Ob Vermittlungsakt oder Tipp, ist nicht zu beweisen. mehr ...

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