Keine Sicherheit bei der gesetzlichen Rente

19.7.2019 – Der Vollständigkeit möchte ich – auch wenn der Leserbriefautor mit der Garantie der Entgeltpunkte recht hat – allerdings folgendes anmerken: Die Berechnung der gesetzlichen Altersrente ergibt sich aus der zwar mathematisch anmutenden, aber dennoch politisch formulieren Rentenformel.

Diese kann nach Belieben vom Gesetzgeber geändert werden. Da wäre beispielsweise der Nachhaltigkeitsfaktor zu nennen, der de facto eine Rentenkürzung bedeutet, da er kleiner als eins ist. Im Gespräch ist auch ein Kinderlosenfaktor, der eine weitere Rentenkürzung für Kinderlose bedeuten würde. Hierzu hat sich auch schon der Rentenexperte Bernd Raffelhüschen geäußert.

Wenn eine Rentenformel aus garantierten und nicht garantierten Faktoren besteht, dann ist sie insgesamt nicht garantiert und vom gesetzlichen Renteneintrittsalter, das ebenso wenig garantiert ist, ganz zu schweigen. Bestandsstutz gibt es diesbezüglich allenfalls für ältere Jahrgänge.

Das unterscheidet die private und betriebliche Vorsorge eben ganz beträchtlich. Hier gibt es nur ein Zinseszinsrisiko. Alles andere ist garantiert, unabhängig von der Erwerbsbiographie.

Wenn ein heute Dreißigjähriger im Berusleben steht, weiß er überhaupt nicht, ab wann und wie hoch seine Rente ausfällt, auch wenn die Entgeltpunkte gesetzlich nicht veränderbar sind. Aber diese sind eben die einzige Garantie bei allen sonstigen nicht garantierten Faktoren. Summa Summarum besteht daher keine Sicherheit bei der gesetzlichen Rente.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Leserbrief: „Garantierte Rente wird ja aufzeigt”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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