Jedes Mal anhalten, um ein klärendes Gespräch zu führen?

19.1.2021 – Die Argumentation ist hanebüchen: Muss ich mich als Vorfahrtsberechtigter jedesmal mit dem Wartepflichtigen individuell verständigen? Muss ich immer davon ausgehen, dass der Wartepflichtige mich übersieht? Können wir dann nicht gleich auf alle Regelungen der StVO verzichten?

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Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ist sinnvoll und ich werde nie meine Vorfahrt erzwingen – auch meiner Gesundheit zuliebe. Aber ich kann auf der Vorfahrtstraße doch nicht jedes Mal anhalten, um ein klärendes Gespräch zu führen!

Dass ich dann allerdings wegen der „Betriebsgefahr meines Fahrzeuges” mithafte, ist sehr weit hergeholt und wird immer häufiger herangezogen. Und als Motorradfahrer habe ich gelernt, dass ich und meine vollbeleuchtete Maschine generell unsichtbar sind und verzichte regelmäßig auf meine Vorfahrt. Nur deshalb lebe ich immer noch.

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Links vor rechts im Parkhaus?”.

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Gesundheitsreform
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