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In der Renteninfornation fehlt ein entscheidender Hinweis

5.7.2018 – Die in dem Leserbrief geforderte Seriosität hätte ich gerne auch in der Renteninfornation. Dort fehlt der Hinweis, dass die prognostizierte Altersrente lediglich eine unverbindliche Prognose ohne einklagbaren Garantieanspruch darstellt. Und dies gehört dort auch ganz klar kenntlich gemacht.

Die Kunden, die wir beraten, sind gottfroh, dass wir sie darauf hinweisen, damit sie später nicht ins offene Messer laufen und in die Mühlen der Sozialbehörden geraten. Die meisten wissen nämlich nicht, dass „ihre” gesetzliche Rente überhaupt nicht sicher ist, weder dem Grunde, noch der Höhe nach. Unsere Aufgabe ist es, genau darauf hinzuweisen. Hier etwas schönzureden, wäre fatal.

Man muss vom den aktuellen Fakten ausgehen und die sind nun einmal so, wie sie sind. Den Leuten Hoffnung zu machen, dass sie später einmal die in der Renteninfo ausgewiesene Rente erhalten und entsprechend weniger privat vorsorgen müssen, ist ebenso falsch wie unseriös. Uund so ganz nebenbei eine Haftungsfalle, mit der man sich als Makler ebenso keinen Gefallen tut.

Mit Pauschalverdanmung hat das nun rein gar nichts zu tun. Hier geht es um den Schutz des Verbrauchers und auch den eigenen.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Leserbrief: „Mit einer Pauschalverdammung tun sich Makler keinen Gefallen”.

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