In den Vertrag gucken und den Versicherungsmakler wechseln

6.11.2020 – Dass der Versicherer nicht zahlen muss, ist nachvollziehbar. Insofern ist dem Richterspruch zu folgen.

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Nicht nachvollziehbar ist die Argumentation bezüglich des Versicherungs-Vermittlers. Es ist unter anderem Aufgabe des Versicherungsmaklers, seinen Kunden nach dem Umzug hinsichtlich der Sicherungen zu beraten und sich vor Ort ein Bild zu machen – zumal, wenn wie hier der Kunde explizit danach fragt.

Hätte der Versicherungsmakler seinem Kunden gesagt: „Gucken Sie in den Vertrag, was Sie zu beachten haben”, wäre dies sicherlich ausreichend gewesen. Dann hätte der Kunde gewusst, was zu tun ist: In den Vertrag gucken und den Versicherungsmakler wechseln.

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Artikel: „Einbruchdiebstahl: Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Andreas Reddemann - Kein guter Stil, die Zunft zu diffamieren. mehr ...

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Diebstahl · Versicherungsmakler
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