6.11.2020 – Dass der Versicherer nicht zahlen muss, ist nachvollziehbar. Insofern ist dem Richterspruch zu folgen.
Nicht nachvollziehbar ist die Argumentation bezüglich des Versicherungs-Vermittlers. Es ist unter anderem Aufgabe des Versicherungsmaklers, seinen Kunden nach dem Umzug hinsichtlich der Sicherungen zu beraten und sich vor Ort ein Bild zu machen – zumal, wenn wie hier der Kunde explizit danach fragt.
Hätte der Versicherungsmakler seinem Kunden gesagt: „Gucken Sie in den Vertrag, was Sie zu beachten haben”, wäre dies sicherlich ausreichend gewesen. Dann hätte der Kunde gewusst, was zu tun ist: In den Vertrag gucken und den Versicherungsmakler wechseln.
Rüdiger Falken
zum Artikel: „Einbruchdiebstahl: Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt”.
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