Im Außendienst muss die Fahrtzeit effizient genutzt werden

6.8.2018 – Es ist doch nicht verboten, beim Fahren mit Hilfe einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren, weil dazu kein Mobiltelefon in der Hand gehalten werden muss. Gerade Außendienstmitarbeiter und andere Geschäftsleute würden stark behindert, wenn sie während längerer Autofahrten zu Kunden und Terminen nicht für Kunden erreichbar wären, selbst keine geschäftlichen Anrufe tätigen und gegebenenfalls auch Vertragsverhandlungen führen könnten.

Dann ist es aber oft auch vielleicht erforderlich, Angebote zu kalkulieren, etwa Stückpreise für Waren oder Stundenpreise für Dienstleistungen mit der Anzahl der Waren oder benötigten Stunden zu multiplizieren, dann gegebenenfalls zu addieren, Versandkosten, Mehrwertsteuer oder Versicherungssteuer, Nachlässe und Rabatte hinzuzurechnen, um dem Kunden den Endpreis nennen zu können.

Wer im Außendienst etwa als Versicherungsvermittler oder als sonstiger Geschäftsmann einen großen Teil der Zeit auf der Straße unterwegs ist, muss schon hinsichtlich seines Einkommens sehr gut aufgestellt sein, um auf die Nutzung dieser Zeit verzichten zu können. Spätestens beispielsweise mit weiteren Senkungen des Provisionsniveaus oder verschärften Wettbewerbs wird auch dann aber sicher auch eine effizientere Nutzung solcher Zeiten erforderlich werden, im Rahmen der Nutzung verbliebener Spielräume der gesetzlichen Vorschriften und der Technik, bis hin zum autonomen Fahren.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

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