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Honorarvermittler sind keine Honorarberater

3.12.2021 – Es ist bedauerlich, dass immer wieder inflationär mit nicht legal definierten, jedoch orthographisch eindeutigen Fachtermini um sich geworfen wird mit der Folge, dass am Ende völlig falsche Branchenbilder gezeichnet werden.

Ein Honorarvermittler (Zulassung Versicherungsvermittler, also Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler) vermittelt (abstrakt dem Willen nach oder konkret) Versicherungsverträge. Ob er sich hierfür eine Provision oder ein Honorar (im Erfolgsfall) vergüten lässt, liegt in seinem Entscheidungsspielraum (Brutto-/Nettotarife). Inwieweit ein Vermittlungshonorar tatsächlich keiner Stornohaftung unterliegt (Stichwort Umgehungsverbot), ist eine andere Frage.

Ein Honorarberater (Zulassung Versicherungsberater, gegebenenfalls auch Versicherungsmakler gegenüber Nichtverbrauchern) berät gegen Gebühr, (in der Regel) unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg eines Abschlusses. Die Beratungsleistung selbst lässt den Honoraranspruch entstehen, nicht die eventuelle Vertragsvermittlung. Warum ein Honorarberater quersubventionieren sollte, erschließt sich dabei nicht. Es wird Zeit, dass wenigstens die Fachleute das eine sauber vom anderen trennen.

Leander Nico Palitzsch-Grawert

nico.palitzsch@icloud.com

zum Leserbrief: „Auch Honorarberater können quersubventionieren”.

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