Hauptbetroffenen werden weitgehend leer ausgehen

12.11.2019 – Das eigentliche Problem ist doch die Ungleichbehandlung von Altverträgen mit beitragspflichtiger Dotierung und Neuverträgen mit nachgelagerter Verbeitragung (und Arbeitgeber-Zuschuss zur Dotierung). Statt Doppelverbeitragung vs. Einmalverbeitragung nun also in der Regel faktisch 1,5-fache vs. 0,5-fache Verbeitragung.

Das ist schön für die Betriebsrentner, schlecht für die Krankenkassen und lässt das Problem völlig ungelöst. Es führt sogar dazu, dass laut Jens Spahn der bereits erfolgte 40 Milliarden Euro tiefe Griff in die Taschen der Betriebsrentner leider nicht ausgeglichen werden kann.

Da es sich bei den betroffenen Altverträgen ganz überwiegend um Kapital-Lebensversicherungen und nicht um Rentenversicherungen handelt, die Verbreitragung also in vielen Fällen bereits abgeschlossen ist, werden die Hauptbetroffenen bei dieser Lösung weitgehend leer ausgehen.

Frank Golfels

kanzlei@golfels.com

zum Artikel: „Betriebsrentner in der GKV sollen deutlich entlastet werden”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Doppelverbeitragung · Gesetzliche Krankenversicherung
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