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Gut für den Sachverständigen, schlecht für die Verbraucher

6.7.2022 – Was bitte ist das für ein System, wenn ein Massenprodukt nur über Sachverständige und Gerichte verständlich wird?

Wenn im Auto der Motor fehlt oder im Neubau die Fenster, erkennt jeder Verbraucher bei Inanspruchnahme der beauftragten Leistung sofort, das da etwas nicht stimmt. Bei den kapitalgedeckten Versicherungsformen muss man den Sachverständigen beauftragen, um zu erkennen, ob die versprochene Leistung im Vertrag enthalten ist. Gut für den Sachverständigen, aber eher schlecht für die Verbraucher.

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Leserbrief: „Ausgeliefert ist kein Verbraucher”.

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