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„Fünf Sterne” bekommt man nicht geschenkt

28.4.2020 – Der Grundfähigkeits- oder Berufsunfähigkeits-Versicherer – der die Höchstbewertung „fünf Sterne” erhält – muss wirklich mehr als nur Mindeststandard-Bedingungen erfüllen.

Und wenn ein Versicherer seine Tarife immer wieder verbessert und diese fünf Sterne über Jahrzehnte (!) immer wieder neu erhält, dann zeigt das nicht nur, dass es sich hier in dieser Produktsparte um einen Top-Versicherer handelt, sondern der Kunde (oder auch Makler) bei der Auswahl nichts falsch machen kann.

Wenn ich also zwischen mehreren Fünf-Sterne-Tarifen wählen kann, sind solche externen Bewertungen wirklich hilfreich und erleichtern die Arbeit in der Kundenberatung. Die Abklassierung des Artikels als Geschichte um fünf Sterne halte ich für nicht gerechtfertigt.

Rolf Kischkat

rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de

zum Leserbrief: „Keine „Geschichten” rein nur um Sterne”.

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