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Fahrverhalten ändern trotz der geringeren Betriebsgefahr

17.7.2018 – Natürlich ist es richtig, dass das Auto eine erheblich höhere Betriebsgefahr darstellt. Dass der Autofahrer deswegen auch in der Verantwortung ist, sein Fahrverhalten dieser Betriebsgefahr wegen insbsondere Fahrradfahrern gegenüber anzupassen, dürfte eine Selbstverständlichkeit sein. Das bleibt zumindest zu hoffen.

Aber in einem Punkt stimme ich dem Inhalt des Leserbriefes nicht zu. „Oder kommen bei Ihnen in der Gegend häufig Autofahrer zu Schaden, weil ein Radfahrer beim Abbiegen keinen Schulterblick macht und den Autofahrer überfahren hat?” Natürlich wird ein Autofahrer, der unschuldig, aber trotzdem oft versicherungsrechtlich in der Verantwortung, in einen solchen Unfall verwickelt ist, den Blechschaden im Regelfall als wenig belastend empfinden.

Man muss sich aber auch einmal vorstellen, wie es um die psychische Belastung und die dann möglichen Langzeitfolgen bestellt ist, wenn der Radfahrer bei einem solchen, für den Autofahrer unverschuldeten Unfall, ums Leben kommt. Das sollte man nicht ignorieren. Da tritt der Blechschaden weit in den Hintergrund.

Sicherlich ein Wunschgedanke, dass sich Radfahrer einmal sagen: „Ich ändere mein Fahrverhalten trotz der bei mir vorhandenen viel geringeren Betriebsgefahr.”

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Ein Fahrrad wird nicht als erlaubte Gefahr eingestuft”.

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+Paul Mann - Ein Unfall durch Abbiegen geht normalerweise zu Lasten des Abbiegenden. mehr ...

Rainer Weckbacher - Wenn ein Radfahrer ohne Schulterblick auf die linke Seite wechselt. mehr ...

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