Es zählt zu den originären Versichereraufgaben, Kapital anzulegen

10.4.2018 – Der Absender des Lesers verrät, wo sein Schwerpunkt liegt: bei der Vermittlung von Fonds. Dagegen ist nichts einzuwenden. Das Plädoyer gegen jede Art von Kapitalbildung im Zusammenhang mit Versicherungen geht hingegen fehl. Es zählt durchaus zu den originären Versichereraufgaben, Kapital anzulegen.

Das ergibt sich aus der „Tücke” der Realität, dass Schäden nur statistisch gesehen mit einer annualisierten Häufigkeit von x eintreten. Praktisch sind es eben mal in einem Jahr mehr, in einem weniger, und Katastrophenrisiken sind selten – aber tragisch. Wie anders als durch Kapitalbildung soll ein Versicherer/ Rückversicherer dagegen angehen?

In Leben sieht es grundsätzlich nicht anders aus. Die Grundidee des deutschen Deckungsstocks (wie auch ausländischer Pendants, zum Beispiel britischen „with-profits“) ist anders als die des Investmentfonds, deswegen aber nicht falsch oder schlecht. Kapital für eine große Menge kleiner Sparer anzulegen und eben nicht zeitlich unmittelbar weiterzugeben, sondern nicht nur über Instrumente, sondern auch über die Zeit zu streuen.

Das Problem liegt nicht im Prinzip, es liegt auch nicht an zu hohen Kosten; es liegt an zwei Dingen: 1. Zinslosigkeit und 2. Garantie-Gläubigkeit. In einer Welt mit „6% +“-Zinsen kann man auf die traditionelle Art Lebens-Produkte anbieten. Bis Ablaufjahr 2000 haben (gute) klassische Produkte dies geliefert. In Zeiten wie diesen kann das nicht mehr. Gesetzgeber und Aufsicht müßten dies erkennen und entsprechend handeln!

Yan C. Steinschen

versicherung@steinschen.de

zum Leserbrief: „Warum das nie kommen wird”.

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Berufsunfähigkeit · Investmentfonds · Unitised-With-Profits · Zinsen
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