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Es stellt sich die Frage nach dem Sinn einer Fondspolice

26.9.2018 – Ganz unabhängig von Umfang und Komplexität der Beratung, stellt sich auch die Frage nach dem Sinn einer Fondspolice. Garantiert der Versicherer bei der hier ja üblichen Beitragszusage mit Mindestleistung die Mindestleistung, so kostet auch diese Garantie Geld. Zusammen mit den in der Regel höheren Kosten einer Fondspolice ist die erhoffte Mehrrendite zumindest fraglich.

Spart man sich die Garantiekosten, trägt der Arbeitgeber das Anlagerisiko. Warum sollte er das tun? Wenn er denn bereit ist, dieses Risiko zu tragen, so wird zur Rückdeckung kein Versicherungsmantel benötigt.

Man darf gespannt sein, inwieweit die durch das BRSG eingeführte reine Beitragszusage – gegebenenfalls in Kombination mit Opting-out-Modellen – hier neue Möglichkeiten schafft.

Frank Golfels

kanzlei@golfels.com

zum Artikel: „Sind Fondspolicen in der bAV unverkäuflich?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Betriebliche Altersversorgung · BRSG · Fondspolicen
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