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Es fehlt an Solidarität zwischen den Gastwirten

26.10.2020 – Das, an dem es hier fehlt, ist die Solidarität zwischen den Gastwirten. Offenbar denkt jeder nur an sich selbst. Statt weiter zu klagen bis es ein Urteil gibt, wird hier ein Vergleich akzeptiert, der den anderen rein gar nichts nützt. Sie erfahren nämlich nicht, welche Gründe dazu geführt haben – regelmäßig wird bei solchen Vergleichen darüber Geheimhaltung als Bedingung vereinbart.

Dadurch sieht sich jeder Gastwirt, der danach klagt, einem weiter unbekannten Prozessrisiko ausgesetzt. So aber ist es ja auch Zweck vieler solcher Vergleiche oder gar noch voller Zahlungen, um sogar noch vor dem Bundesgerichtshof ein Urteil zu vermeiden, einfach indem wie hier die Klage selbst dann zurückgenommen werden muss.

Versicherer, die es zu einem branchenweit folgenreichen Urteil kommen ließen, mussten sich schon von anderen fragen lassen, warum sie dies nicht vermieden haben. Freilich müsste dazu der Gastwirt das Risiko eingehen, vom Gericht auch weit weniger zugesprochen zu bekommen, als ihm der Versicherer im Vergleich anbietet, oder auch gar nichts, und außerdem lange auf ein Urteil in letzter Instanz warten.

Hier gibt es aber eine Lösung, die schon woanders erfolgreich praktiziert wurde: Man organisiert eine Sammelaktion unter Interessierten, um das Geld aufzutreiben, den Kläger schadlos zu stellen, sollte er am Ende weniger erhalten als die angebotene Vergleichssumme. So blieb dem Versicherer nur das Anerkenntnis-Urteil – und die Berichterstattung wurde für viele andere Versicherer sehr teuer.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Hoffentlich eine Sammelklage”.

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Bundesgerichtshof · Private Krankenversicherung
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