Ende der Leistungspflicht bei einem Wegeunfall

8.8.2019 – Na, da haben ein paar Juristen aber eine tolle Begründung fabuliert. Man kann nur hoffen, dass dieses Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird – sonst ist das wohl das Ende der Leistungspflicht bei einem Wegeunfall.

Was die spitzfindigen Richter übersehen haben: Wenn man ihre Argumentation logisch zu Ende denkt, müssen die Berufsgenossenschaften demnächst gar nicht mehr bei Wegeunfällen zahlen. Zu Unfällen kommt es ja gerade dann, wenn „das konkrete Handeln des Versicherten” eben nicht „zur Fortbewegung [...] gehört“, sondern – aus welchen Gründen auch immer – eben diese Fortbewegung stört.

Eine Leistungspflicht wäre dann bestenfalls noch gegeben, wenn die Unfallursache für den Versicherten höhere Gewalt darstellt. In allen anderen Fällen können sich die Berufgenossenschaften dann darauf berufen, dass der oder die Versicherte ja irgendetwas gemacht hätte, was eben diese Fortbewegung störte...

Gero Sifferath

info@sifferath.de

zum Artikel: „Folgenreicher Niesanfall”.

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8.8.2019 – Andreas Reissaus zum Artikel „Folgenreicher Niesanfall” mehr ...
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