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Einfache Zinsrechnung kann hier nicht angewendet werden

13.1.2020 – Dieser Einmalbeitrag unterlag der sogenannten 5/12-Regelung. Damit sind erhebliche Steuervergünstigen möglich. Die einfache Zinsrechnung Kapital / Laufzeit kann deshalb nicht angewendet werden.

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Leserbrief: „Sind die Versicherer oder die Kunden schuld?”.

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