Ein solches Verfahren würde die Unfallgefahr noch einmal deutlich erhöhen

6.8.2018 – Natürlich hat der Leserbriefschreiber Recht. In dem Artikel ging es aber ausschließlich darum, dass der Kläger vermeintlich ein Handy in Hand gehalten haben soll. Auch ich benutze eine Freisprechanlage, was für jeden eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

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Aber dass während der Fahrt ein Taschenrechner zu Angebotserstellungen genutzt wird, da fehlt mir der Glaube. Bei gesundem Menschenverstand sollte jeder erkennen, dass ein solches Verfahren aufgrund der zeitlich extrem hohen Ablenkung vom Straßenverkehr, die sich vom Telefonieren mit dem Handy am Ohr maßgeblich unterscheidet, die Unfallgefahr noch einmal deutlich erhöht. Dass parallel dabei noch Unterlagen betrachtet werden, irgendwoher müssen ja die Zahlen kommen, macht alles noch schlimmer.

Gerade Menschen, die im Versicherungsgeschäft tätig sind, werden häufig mit Schadenereignissen konfrontiert, bei denen die Ablenkung zu großen Personenschäden geführt hat. Und genau von denen würde ich eine entsprechende Verantwortung erwarten wollen.

Würde ich mit jemandem, der fährt, sprechen, der dann sagt: „Ich nehme mal eben meinen Taschenrechner in die Hand”, wäre das Gespräch sofort beendet. Anders sieht es aus, wenn er sagt: „Ich fahre mal rechts ran und rechne dann mal”. Vorbildhaft! Die Zeit muss einfach sein, eine Stelle zum „erlaubten” Anhalten zu finden.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Im Außendienst muss die Fahrtzeit effizient genutzt werden”.

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