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Ein Sachverständiger ist nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten

15.8.2022 – Warum wird hier unterstellt, der Geschädigte wollte mehr als ihm tatsächlich zustand? In dem Rechtsstreit ging es um die Kosten für das Gutachten, das der Versicherer – wie so oft – nicht bezahlen wollte.

Ich weiß nicht, wie oft die Gerichte noch darauf hinweisen müssen, dass ein Sachverständiger nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist. Die Fehler des vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen gehen also nicht zulasten des Geschädigten. Warum auch? Anlass für die Beauftragung war der unverschuldete Unfall.

Hätte der Versicherer die Rechnung des Sachverständigen reguliert, dann hätte es keine Klage gegeben. So gut hätte der Versicherer seine falsche Meinung gar nicht kommunizieren können, dass sie rechtlich richtig gewesen wäre.

Interessant ist, dass diese Entscheidung auch auf die Sachversicherung übertragbar ist; der Versicherer also nicht so einfach Rechnungen kürzen kann, weil nach Meinung von Eucon und Co. keine marktüblichen Preise berechnet wurden oder ein falscher Reparaturweg gewählt wurde.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Keine Gewähr dafür, dass Schäden richtig ermittelt werden”.

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