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Ein Mengengerüst besitzt keinerlei Aussagekraft

2.8.2019 – Ich halte eine derartige Wahrnehmung für äußerst fragwürdig, wenn Anwälte, die Kunden gegen Versicherungs-Gesellschaften vertreten, über „[...] welche mit diesen Versicherern nach eigenen Aussagen die meisten Probleme haben” dieses als Bewertung der Qualität der Schadenregulierung anführen.

Hat ein Versicherer 1,5 Millionen Kfz-Kunden mit (beispielhaft) 100.000 KH-Schäden, wird ein bestimmter Anteil immer zu Streitfällen führen. Hat ein anderer Versicherer 80.000 Kunden mit (beispielhaft) 4.800 KH-Schäden und würden prozentual mehr als doppelt soviel Streitfälle anfallen, würde nach der Wahrnehmung des Leserbriefverfassers der große Versicherer ungerechtfertigt schlechter beurteilt werden.

Noch deutlicher wird es, wenn man einen fiktiven Versicherer mit nur einem KH-Vertrag, einem KH-Schaden und einem Streitfall nimmt. Er würde nach dieser Logik als der beste Versicherer auf dem Markt die Statistiken anführen.

Ein Mengengerüst besitzt keinerlei Aussagekraft. Es muss immer der Prozentsatz an Streitfällen in Relation zur Schadenanzahl als Bewertung eines Versicherers herangezogen werden. Das betrifft grundsätzlich alle Sparten.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Spitzenreiter dürften nicht vorn liegen”.

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Schadenregulierung
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