Die Kunden stimmen mit den Füßen ab

11.12.2019 – Wie aus den jüngsten Leserbriefen (treibende Diskussionen ins Lager der Spekulation und Verteufelung langjähriger Vertrauenspositionen wie die Garantie) hervorgeht, kommt dem Garantiezins eine sehr große Wichtung zu. Die Kunden jedoch stimmen mit den Füßen ab und wollen das so, wie sie es sich wünschen. Da helfen kein Jammern und kein Klagen, keine Verschleierung, kein „verschwiemeln“ und keine Rechenkünste.

Was zahle ich ein und was kommt garantiert raus? Das sind Zahlen, die der Kunde auch selbst ausrechnen beziehungsweise mit jedem Rechenprogramm selbst ermitteln kann.

Reicht es ihm, kann er darauf vertrauen? Das „gut, es reicht mir“ ist der Vertragsabschluss. Das Vertrauen, wird ihm zurzeit von allen „Experten“ auf den Kapitalmärkten genommen und der Kunde steht in der Vorhalle, eben dort, wohin ihn seine Füße trugen, und wartet ab.

Eine Hilfe beim Warten sind sicherlich die verschiedenen Eingriffe in seine Sparanlagen seitens des Gesetzgebers. Sie waren großenteils sehr unglücklich (Beispiel die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung) und er war hocherfreut, es gleich gewusst zu haben. Und nun, bei denkbar unglücklicher Situation der Zinslandschaft, wartet er eben auch, wer kann es ihm verdenken. Vertrauensbildend ist die jetzige Situation keinesfalls.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Leserbrief: „Diskussion beschert dem Garantiezins eine nicht gegebene Wichtigkeit”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Betriebliche Altersversorgung · Rechnungszins
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