Die Einbeziehung der Selbstständigen ist keine Lösung

15.12.2017 – Der Leserbrief von Peter Schramm stellt polemisierend Zusammenhänge her, die es zumindest in dieser Allgemeinheit nicht gibt, und ist zudem auch nicht in allen Punkten zutreffend.

Dass Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geringverdienende Selbstständige mitfinanzieren, unterstellt, dass geringverdienende Selbstständige überwiegend in der GKV und gutverdienende in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind. Das trifft aber nicht zu. Wir finden nicht nur Selbstständige insgesamt häufiger in der PKV, sondern auch gutverdienende Angestellte und Arbeiter.

Während für gutverdienende Selbstständige und aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) von der GKV-Pflicht befreite Angestellte und Arbeiter bessere Leistungen und niedrigere Beiträge entscheidend sein werden, dürften für Selbstständige mit geringen Einkommen in der Regel die im Verhältnis sehr hohen Beiträge durch die Festsetzung fiktiver Mindesteinkommen ausschlaggebend für die Abkehr von der GKV sein. Im bestehenden GKV-System ist die grundsätzlich wünschenswerte Einbeziehung der Selbstständigen (und auch der Beamten) deshalb, neben anderen Gründen, keine Lösung.

Pensionszusagen können nur in Kapitalgesellschaften, nicht jedoch in Einzelunternehmen und Personengesellschaften und auch nicht von Freiberuflern erteilt werden. Dies sind nicht die „kleinen” Selbstständigen. Zudem ist es zwar richtig, dass dies steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgt, jedoch darf nicht vergessen werden, dass Pensionleistungen der Einkommenssteuer und der Krankenversicherungs-Beitragspflicht (bei GKV-Versicherten) unterliegen.

Franz Wagner

tgprivatmail@aol.com

zum Leserbrief: „Arbeitnehmer vermehrt ungerecht belastet”.

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