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Die betriebliche Altersversorgung wird nur ein Teilbereich bleiben

9.3.2018 – Grundlegend muss verstanden werden, dass unser Staat keine Mittel hat, um dem Bürger etwas zu schenken. Bei sämtlichen geförderten privaten Altersvorsorgelösungen hält der Staat im Rentenalter wieder die Hand auf, und zwar in einer Höhe, die heute noch nicht bekannt ist.

Bei Großunternehmen erledigen die Beratung dann auch betriebsinterne Abteilungen mit etwaigen betriebseigenen Rahmenverträgen. Der freie Berater ist hier außen vor, und was dann bleibt, ist gegebenenfalls die Beratung bei kleinen und mittleren Unternehmen. Hier haben dann häufig auch die Banken die Oberhand, weil sie den für diese Unternehmen oft wichtigen Kontokorrent steuern.

Inwieweit die Branche die Beratung fördert, hat man jüngst aus Beratersicht mit der Kürzung der Provisionen erfahren, welche keinesfalls zum Vorteil der Kunden umgesetzt wurden.

Die Deutschlandrente wird zwangsweise kommen, da der Staat hierdurch das Scheitern der Riester-Rente auffangen muss, um hierüber den dringend benötigten Steuertopf zur Finanzierung zukünftiger Renten bereitzustellen. Die Berater spielen hier keine große Rolle mehr. Für was auch! Einen solchen Sparvertrag kann ich online ohne Gesundheitsprüfung abschließen.

Die betriebliche Altersversorgung wird auch zukünftig ein Teilbereich bleiben, kann aber auch nur von einem geringen kleinen Teil der Berater mangels ausreichender Zielgruppe und auch aus Kostengründen maßgeblich berücksichtigt werden. Dass die Vorsorgemotivation zurück geht, ist neben der EZB-Politik auch eine Folge aussterbender Berater, die zum Vorsorgen ermuntert haben.

Hans-Jürgen Kaschak

info@veka-online.de

zum Artikel: „Bei Scheitern der Betriebsrentenreform droht „Deutschlandrente“”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Betriebliche Altersversorgung · Deutschlandrente · Rente · Riester · Steuern · Zielgruppe
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