Der Verlierer am Ende ist immer der Vermittler

8.7.2020 – Es gibt hier trotz Benzinklausel keine verlässliche einheitliche Schadensregulierung. Mit dem Hinweis auf die Benzinklausel wurden von mir mehrere Schäden in meiner aktiven Laufbahn abgelehnt. Das war mir auch immer klar, aber es gibt Unverbesserliche, die die Ablehnung durch den Versicherer schriftlich haben wollten.

Hier aber zwei andere Beispiele: Beispiel eins: Das dreijährige Kind öffnet die Beifahrertür und beschädigt das nebenan geparkte Fahrzeug. Mit dem Hinweis auf die Benzinklausel habe ich eine Regulierung durch die private Haftpflicht infrage gestellt.

Der Kunde ruft beim Privathaftpflicht-Versicherer an und erhält die abenteuerliche Auskunft, es wird geleistet, weil das Kind deliktunfähig ist. Dann die Kehrtwende des Versicherers, der Geschädigte soll seine Vollkasko in Anspruch nehmen. Der Geschädigte schaltet einen Rechtsanwalt ein und der Privathaftpflicht-Versicherer reguliert den Schaden. Wer war der Verlierer? Ich, denn ich hatte einen Kunden weniger.

Beispiel zwei: Die Ehefrau öffnet die Beifahrertür und beschädigt ein geparktes Fahrzeug. Aus Beispiel eins gelernt, leite ich diesen Schaden an den Privathaftpflicht-Versicherer weiter und dieser reguliert den Schaden ohne „Wenn und Aber“.

Mein Rat aus dieser Erkenntnis, solche Schäden immer den Privathaftpflicht-Versicherer vorlegen. Das scheint ein Lotteriespiel zu sein. Der Verlierer am Ende ist immer der Vermittler. Diese Schäden haben, wie man in Süddeutschland sagt, immer ein „Geschmäckle“.

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Leserbrief: „Was, wenn sich der Fahrgast an seinen Haftpflichtversicherer wendet?”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Haftpflichtversicherung · Kfz-Versicherung · Privathaftpflicht · Regulierung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

WERBUNG
weitere Leserbriefe
8.7.2020 – Peter Schramm zum Leserbrief „Was, wenn sich der Fahrgast an seinen Haftpflichtversicherer wendet?” mehr ...